Unsere Gele lassen sich leicht verarbeiten und erfüllen selbst höchste Ansprüche an Haltbarkeit und Schönheit
Laut § 6 Abs. 3 der Kosmetikverordnung – KosmVO in Verbindung mit § 53 Abs. 2 Nr. 1 d Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz – LMBG sind wir verpflichtet, folgenden Hinweis zu geben:
Lichthärtende Kunststoffe erhalten Hydrochinon, Benzoylperoxid und Hydrochinonmethylether und sind deshalb nur für die professionelle gewerbliche Verwendung bestimmt. Wichtig im Umgang mit den angebotenen Produkten: Für Schäden aus unsachgemäßem Umgang mit den von uns angebotenen Produkten übernehmen wir keine Haftung.
Unsere gegebenenfalls mitgelieferten Anwendungsempfehlungen oder/und Gebrauchsanweisungen beruhen in der Regel auf eigener Erfahrung und sind in jeder Hinsicht unverbindlich.
Der Benutzer st in der Anwendung der Produkte eigenverantwortlich. Mit ihrem erfolgreichem Einkauf erklären Sie, dass Sie unsere AGBs und den Hinweis zur Kenntnis genommen haben
Verkauf nur an gewerbliche Nutzer